Tirol
Feldschutzgesetz 2000, Tiroler
LGBl.Nr. 58/2000
LG
Paragraph 3,
13.09.2000
6120 Feldschutz, LKulturwachen
Die Viehweide ist so auszuüben, dass landwirtschaftliche Grundflächen und Waldweideflächen nicht unbefugt betreten und beweidet werden. Zur Viehweide gehört auch der Viehtrieb zu und von der Weide.
28.07.2017
20000058
LTI40007979