Absatz eins,Das Land fördert als Träger von Privatrechten dem Tourismus dienende Vorhaben ausschließlich in Tourismusgemeinden nach Maßgabe der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel. Derartige Vorhaben sind insbesondere
- Litera adie Verbesserung der Struktur der Tourismusverbände gemäß Paragraph 4, Absatz 3, zur Erfüllung ihrer Aufgaben,
- Litera bdie Durchführung regionaler Vorhaben im Sinne des Paragraph 5,,
- Litera cdie Gewährung von Förderungen an die Steiermark-Werbung GmbH. bzw. deren Nachfolgeorganisation.