Absatz eins,Das Land fördert als Träger von Privatrechten dem Tourismus dienende Vorhaben ausschließlich in Tourismusgemeinden nach Maßgabe der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel. Derartige Vorhaben sind insbesondere
- Litera adie Verbesserung der Struktur der Tourismusverbände gemäß Paragraph 4, Absatz 3, zur Erfüllung ihrer Aufgaben,
- Litera bdie regionale Zusammenarbeit der Tourismusverbände und Tourismusgemeinden zum Zweck der gemeinsamen Besorgung des,Themen- und Markenmanagements‘. In diese Zusammenarbeit können auch Tourismusvereine, sonstige juristische Personen sowie verwandte rechtsfähige Gesellschaftsformen miteinbezogen werden und
- Litera cdie Förderung der Steirischen Tourismus Ges.m.b.H.