Absatz eins,Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Verhandlungsschrift aufzunehmen. Diese hat insbesondere zu enthalten:
- Ziffer einsden Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeinderatsmitglieder;
- Ziffer 2Ort, Tag und Stunde des Beginnes und der Beendigung der Sitzung;
- Ziffer 3die Namen des Vorsitzenden und der an- und abwesenden Mitglieder des Gemeinderates;
- Ziffer 4die Punkte der Tagesordnung in der Reihenfolge ihrer Verhandlung;
- Ziffer 5die Feststellung der Beschlußfähigkeit und die Genehmigung bzw. Abänderung oder Nichtgenehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung;
- Ziffer 6alle in der Fragestunde gestellten Anfragen mit Beantwortung; erfolgt die Beantwortung erst in der nächsten Sitzung, ist sie in die Verhandlungsschrift jener Sitzung aufzunehmen;
- Ziffer 7alle in der Sitzung gestellten Anträge und die gefaßten Beschlüsse nach ihrem Wortlaut unter Anführung des Abstimmungsergebnisses; bei Mehrheitsbeschlüssen sind die Gegenstimmen (Stimmenthaltungen) namentlich anzuführen.