Absatz einsBei Veranstaltungen sind getrennte Toiletten für Frauen und Männer vorzusehen. Die Zugänge zu den Toiletten müssen gekennzeichnet werden. Die Festlegung der Anzahl der Toiletten obliegt der Veranstalterin/dem Veranstalter.
Steiermark
Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 – VSVO
Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 2014,
Paragraph 25,
01.07.2014