Absatz eins,Das Überfliegen des Nationalparks mit Paragleitern, Hängegleitern und Flugdrachen ist außerhalb des westlichen und südlichen Sengsengebirges verboten. Abflüge mit diesen Fluggeräten sind nur am Hohen Nock (1.963 m) gestattet. In den Anlagen sind der Abflugsort und die Grenze der Überflugszone in einem Übersichtsplan (Anlage 1) im Maßstab 1 : 30.000 sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/3) planlich dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Überflugszone ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.