Absatz eins,Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Folgende Gegenstände müssen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden:
- Ziffer einsindividuelle Personalangelegenheiten;
- Ziffer 2Angelegenheiten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sonstige schutzwürdige Interessen betreffen;
- Ziffer 3Angelegenheiten, durch deren öffentliche Behandlung ein wirtschaftlicher oder persönlicher Nachteil für Dritte entstehen könnte;
- Ziffer 4die Erlassung individueller, hoheitlicher Verwaltungsakte;
- Ziffer 5Angelegenheiten, die Steuergeheimnisse betreffen, und
- Ziffer 6Verpflichtungen zur Geheimhaltung gemäß Paragraph 21, Absatz 2, zweiter Satz.