Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Bestattungsgesetz 2007

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt 9480-2

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 14

Einsargung

  1. Absatz eins,Leichen sind so einzusargen, dass Pietät und Würde des oder der Verstorbenen gewahrt werden und für die Umwelt keine Gefahr entstehen kann.
  2. Absatz 2,Die Landesregierung kann zur Vermeidung von Gefahren für die Umwelt mit Verordnung nach dem Stand der Technik Regelungen über Särge und Sargmaterialien treffen.