Absatz eins,Die Hilfe zur beruflichen Eingliederung umfasst einen Zuschuss zu den Kosten
- Ziffer einsfür die Berufsorientierung (Beratung zur Feststellung geeigneter beruflicher Eingliederungsmaßnahmen),
- Ziffer 2für die berufliche Ausbildung sowie für ein allfälliges Arbeitstraining,
- Ziffer 3für die Umschulung und Weiterbildung,
- Ziffer 4für die Erprobung auf einem Arbeitsplatz.