Niederösterreich
Gemeindeverbandsgesetz
Landesgesetzblatt 1600-6
LG
Paragraph 32
01.01.2015
16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Die Gemeinden und die Gemeindeverbände besorgen ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben, sofern es sich nicht um solche des übertragenen Wirkungsbereiches handelt, im eigenen Wirkungsbereich.
04.12.2014
14.11.2018
20000703
LNO40006684