Niederösterreich
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978
Landesgesetzblatt 6930-7
Paragraph 18
01.01.2015
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.