Absatz eins,Folgende Angelegenheiten sind der Personalvertretung unverzüglich mitzuteilen:
- Litera aOrdnungsstrafen, Suspendierungen, Disziplinaranzeigen und die Art der Beendigung des Disziplinarverfahrens;
- Litera bAnzeigen über Dienst-(Arbeits-)unfälle und Berufskrankheiten;
- Litera cAnordnung von Überstunden, soferne sie für mehrere Bedienstete und für mehr als drei Tage hintereinander angeordnet werden;
- Litera dVersetzung in den Ruhestand von Amts wegen;
- Litera eEntlassung von Vertragsbediensteten;
- Litera fAufnahme von Bediensteten, die unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen.