Bundesland

Niederösterreich

Kurztitel

NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt 2002-11

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 26

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 26

  1. Absatz eins,Folgende Angelegenheiten sind der Personalvertretung unverzüglich mitzuteilen:
    1. Litera a
      Ordnungsstrafen, Suspendierungen, Disziplinaranzeigen und die Art der Beendigung des Disziplinarverfahrens;
    2. Litera b
      Anzeigen über Dienst-(Arbeits-)unfälle und Berufskrankheiten;
    3. Litera c
      Anordnung von Überstunden, soferne sie für mehrere Bedienstete und für mehr als drei Tage hintereinander angeordnet werden;
    4. Litera d
      Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen;
    5. Litera e
      Entlassung von Vertragsbediensteten;
    6. Litera f
      Aufnahme von Bediensteten, die unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen.