Absatz eins,Soll ein Mitglied des Stadtsenates eine leitende Stelle im Sinne des Paragraph 4, Unv-Transparenz-G bekleiden, hat der Stadtsenat innerhalb eines Monats nach seiner Erklärung, dass eine solche Betätigung im Interesse der Stadt liegt, beim Gemeinderat die Erteilung der Zustimmung zu beantragen.