Absatz eins,Über jede Sitzung des Gemeinderats ist eine Verhandlungsschrift aufzunehmen. Diese hat jedenfalls zu enthalten:
- Ziffer einsden Nachweis der ordnungsgemäßen Einladung sämtlicher Gemeinderatsmitglieder;
- Ziffer 2Ort, Tag und Stunde des Beginns und der Beendigung der Sitzung;
- Ziffer 3den Namen des Vorsitzenden, der anwesenden und abwesenden Mitglieder des Gemeinderats und die Feststellung der Beschlussfähigkeit;
- Ziffer 4die Beratungsgegenstände der Tagesordnung in der Reihenfolge, in welcher sie zur Verhandlung gelangen;
- Ziffer 5die Genehmigung bzw. Abänderung oder Nichtgenehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung;
- Ziffer 6alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis; bei nicht geheimer Abstimmung die Anführung jener Gemeinderatsmitglieder, die für den Antrag und jener Gemeinderatsmitglieder, die gegen den Antrag gestimmt haben;
- Ziffer 7die an den Bürgermeister oder an die Mitglieder des Gemeindevorstands gerichteten mündlichen Anfragen und mündliche Anfragebeantwortungen, sofern der Anfragesteller die Aufnahme verlangt.