Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0127125

Entscheidungsdatum

23.09.2026

Geschäftszahl

12Os59/11k (12Os60/11g); 15Os7/26g; 13Os79/26f

Norm

StPO §67

StPO §366

Rechtssatz

Die Erwirkung eines Leistungstitels über eine Insolvenzforderung kommt im Adhäsionsverfahren von vornherein ebenso wenig in Betracht wie ein Feststellungsurteil. Bei Ansprüchen des Insolvenzgläubigers gegen den in Insolvenz verfallenen Schädiger ist daher ein Anschluss als Privatbeteiligter nach neuer Rechtslage nicht mehr möglich. Ein solcherart erweiterter Beteiligungsanspruch iSd Paragraph 67, StPO kommt nur dann in Betracht, wenn trotz des gegen den Schädiger anhängigen Insolvenzverfahrens eine inhaltliche Entscheidung über die vom Opfer geltend gemachten privatrechtlichen Ansprüche zulässig ist, also bei Forderungen, die von den Wirkungen des Insolvenzverfahrens überhaupt nicht betroffen sind.

Entscheidungstexte

TE OGH 2011-06-07 12 Os 59/11k

TE OGH 2026-02-25 15 Os 7/26g

vgl

TE OGH 2026-09-23 13 Os 79/26f

vgl

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127125