(2)Absatz 2,Abweichend von Abs. 1 können Versandhändler die Steuer pro Bestellung, die zu einer Zustellung gemäß § 1 führt, berechnen. Diese Entscheidung gilt für alle Bestellungen innerhalb eines Erklärungszeitraumes.Abweichend von Absatz eins, können Versandhändler die Steuer pro Bestellung, die zu einer Zustellung gemäß Paragraph eins, führt, berechnen. Diese Entscheidung gilt für alle Bestellungen innerhalb eines Erklärungszeitraumes.