Absatz eins,Sofern die Tat nicht nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen, wer
- Ziffer einsVerbraucher entgegen Paragraph 5, durch die für die Gewährung eines Kredits zu erfüllenden Bedingungen aus einem der in Paragraph 5, aufgezählten Gründe diskriminiert;
- Ziffer 2einem Verbraucher entgegen Paragraph 7, einen Verbraucherkredit ohne vorherige Anforderung und ausdrückliche Zustimmung durch den Verbraucher gewährt;
- Ziffer 3Kredite ohne die gemäß Paragraph 8, erforderlichen oder mit falschen Angaben bewirbt;
- Ziffer 4gegen das in Paragraph 8, Absatz 5, vorgesehene Werbeverbot verstößt;
- Ziffer 5die in Paragraph 9, vorgesehenen allgemeinen Informationen nicht oder nicht vollständig bereitstellt;
- Ziffer 6in die gemäß Paragraph 10, oder Paragraph 11, gebotenen vorvertraglichen Informationen falsche Angaben aufnimmt oder die Informationspflichten gemäß Paragraph 10, oder Paragraph 11, nicht oder nicht vollständig erfüllt;
- Ziffer 7die Informationspflichten nach Paragraph 12 und Paragraph 13, nicht oder nicht vollständig erfüllt;
- Ziffer 8Kopplungsgeschäfte anbietet oder abschließt, die nach Paragraph 14, unzulässig sind;
- Ziffer 9entgegen Paragraph 14, Absatz 5, personenbezogene Daten über die Diagnose onkologischer Erkrankungen verwendet oder entgegen Paragraph 14, Absatz 4, die Angebote vor Ablauf der Frist ändert oder die Informationspflicht nach Paragraph 14, Absatz 4, nicht erfüllt;
- Ziffer 10die in Paragraph 16, vorgesehenen Informationspflichten oder die in Paragraph 16, Absatz 3 und 4 vorgesehenen sonstigen Pflichten bei der Erbringung von Beratungsdienstleistungen nicht erfüllt;
- Ziffer 11die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers nicht entsprechend Paragraph 17, Absatz eins, oder Absatz 7, bewertet oder neuerlich bewertet, die Festlegungs-, Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten nach Paragraph 17, Absatz 4, verletzt, einen Kredit trotz Fehlens der Voraussetzungen des Paragraph 17, Absatz eins, und 6 gewährt oder den Verbraucher nicht gemäß Paragraph 17, Absatz 8, oder gemäß Paragraph 19, Absatz 2, über die Ablehnung oder über seine gemäß Paragraph 17, Absatz 5, und 8 zustehenden Rechte informiert;
- Ziffer 12bei der Gewährung von Zugang zu Datenbanken im Sinn des Paragraph 18, Absatz eins, Kreditgeber diskriminiert oder den Zugang Kreditgebern entgegen den Vorgaben des Paragraph 18, Absatz eins, gewährt;
- Ziffer 13nicht über die in Paragraph 18, Absatz 3 und 4 genannten Verfahren verfügt oder die in Paragraph 18, Absatz 3, vorgesehene Informationspflicht nicht erfüllt;
- Ziffer 14gegen das Verbot der Datenverarbeitung nach Paragraph 19, Absatz eins, verstößt;
- Ziffer 15nicht alle gemäß Paragraph 20, vorgesehenen oder falsche Angaben in einen Kreditvertrag aufnimmt;
- Ziffer 16die Ausübungsregeln des Paragraph 21, missachtet;
- Ziffer 17dem Verbraucher auf dessen Verlangen keinen Tilgungsplan gemäß Paragraph 22, zur Verfügung stellt;
- Ziffer 18nicht entsprechend Paragraph 23, über die Änderung des Kreditvertrags informiert;
- Ziffer 19nicht entsprechend Paragraph 24, oder Paragraph 34, über eine Änderung des Sollzinssatzes informiert;
- Ziffer 20den Verbraucher nicht mittels einer den Anforderungen des Paragraph 24, Absatz 4, oder des Paragraph 33, entsprechenden Kontomitteilung (Kontoauszug) informiert;
- Ziffer 21dem Verbraucher entgegen Paragraph 28, für die Kündigung Kosten verrechnet;
- Ziffer 22nicht entsprechend Paragraph 30, über die Forderungsabtretung informiert;
- Ziffer 23gegen die in Paragraph 31, angeordnete Pflicht zum Anbot von Nachsichtsmaßnahmen verstößt oder nicht entsprechend Paragraph 31, Absatz 4, über Schuldnerberatungsdienste informiert;
- Ziffer 24entgegen Paragraph 35, oder Paragraph 38, das Anbot bei Kürzung oder Streichung der Überziehungs- oder Überschreitungsmöglichkeit unterlässt;
- Ziffer 25bei einem Konto mit Überschreitungsmöglichkeit in die gemäß Paragraph 37, gebotenen Informationen falsche Angaben aufnimmt oder die Informationspflichten gemäß Paragraph 38, nicht oder nicht vollständig erfüllt;
- Ziffer 26eine der in Ziffer eins bis 25 genannten Taten bei einem Zahlungsaufschub oder einer sonstigen Finanzierungshilfe begeht und dadurch gegen Paragraph 39 und Paragraph 40, in Verbindung mit den Bestimmungen des 2. Abschnitts verstößt;
- Ziffer 27eine der in Ziffer eins bis 25 genannten Taten bei einem Verbraucherleasingvertrag begeht und dadurch gegen Paragraph 41, in Verbindung mit den Bestimmungen des 2. Abschnitts verstößt.