den genauen Zeitraum, auf den sich der Kontoauszug bezieht,
Verbraucherkreditgesetz 2026
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2026,
BG
Paragraph 33
20.11.2026
VKrG 2026
20/06 Konsumentenschutz
Wird einem Verbraucher ein Kredit in Form einer Überziehungsmöglichkeit eingeräumt, so hat ihn der Kreditgeber während der gesamten Laufzeit des Kreditvertrags regelmäßig, mindestens aber einmal pro Monat, mittels eines Kontoauszugs auf Papier oder einem anderen im Kreditvertrag benannten dauerhaften Datenträger zu informieren. Der Kontoauszug hat folgende Einzelheiten zu enthalten:
11.06.2026
20013188
NOR40278379