Absatz eins,Der Verbraucher hat jederzeit das Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Vorzeitige Rückzahlung ist die vollständige oder teilweise Erfüllung der Verbindlichkeiten des Verbrauchers aus einem Kreditvertrag vor dem in diesem Kreditvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen gilt als Kündigung des Kreditvertrags.