Verbraucherkreditgesetz 2026
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2026,
BG
Paragraph 28
20.11.2026
VKrG 2026
20/06 Konsumentenschutz
Der Verbraucher kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigung dürfen ihm keine Kosten verrechnet werden. Eine Kündigungsfrist ist abweichend von Paragraph 986, Absatz 2, ABGB nur dann einzuhalten, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde und einen Monat nicht übersteigt.
11.06.2026
20013188
NOR40278374