Absatz eins,Der Verbraucher kann von einem Kreditvertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag, an dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Erhält der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß Paragraph 20, erst später, so beginnt die Frist mit diesem Tag. Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn die in Absatz 4, genannte Mitteilung vom Verbraucher vor Fristablauf an den Kreditgeber abgesandt wird.