Absatz eins,Die Zustimmung des Verbrauchers zum Abschluss eines Kreditvertrags oder zum Erwerb von Nebenleistungen liegt nicht vor, wenn der Kreditvertrag oder die Nebenleistungen durch voreingestellte Optionen, etwa durch bereits angekreuzte Kästchen, angeboten werden. Der Verbraucher kann aber die Wirksamkeit der Vereinbarung durch nachträgliche Zustimmung jederzeit herbeiführen.