Absatz eins,Der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler hat dem Verbraucher angemessene Erläuterungen zu den angebotenen Kreditverträgen und etwaigen Nebenleistungen zu geben, anhand derer der Verbraucher beurteilen kann, ob die vorgeschlagenen Kreditverträge und die Nebenleistungen seinen Bedürfnissen und seiner finanziellen Situation gerecht werden. Die Erläuterungen, die kostenlos und vor Abschluss des Kreditvertrags zu geben sind, müssen Folgendes umfassen:
- Ziffer einsdie vorvertraglichen Informationen gemäß Paragraph 10, oder Paragraph 11, sowie Informationen über die Pflichten des Kreditvermittlers,
- Ziffer 2die Hauptmerkmale des angebotenen Kreditvertrags oder der angebotenen Nebenleistungen,
- Ziffer 3die möglichen spezifischen Auswirkungen des angebotenen Kreditvertrags oder der angebotenen Nebenleistungen auf den Verbraucher, einschließlich der Konsequenzen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall des Verbrauchers, und
- Ziffer 4wenn Nebenleistungen mit einem Kreditvertrag gebündelt werden, ob jeder einzelne Bestandteil des Pakets einzeln beendet werden kann und welche Folgen dies für den Verbraucher hätte.