Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2026,
BG
Paragraph 3
01.07.2026
EAVG 2012
20/05 Wohn- und Mietrecht
Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts einschließlich der Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.
11.06.2026
20007799
NOR40278044