Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2025,
Vertrag – Multilateral
Anlage eins
01.01.2026
79/07 Sport
Einleitung
Die Verbotsliste ist ein verbindlicher Internationaler Standard im Rahmen des Welt-Anti-Doping-Programms.
Die Liste wird nach einem umfassenden von der WADA durchgeführten Konsultationsverfahren jährlich aktualisiert. Die Liste tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA weitergeführt und in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend.
Begriffe, die in dieser Liste verbotener Substanzen und verbotener Methoden verwendet werden:
Sofern die WADA für eine bestimmte Sportart keinen anderen Zeitraum zugelassen hat, beginnt der Zeitraum „innerhalb des Wettkampfes“ grundsätzlich kurz vor Mitternacht (um 23:59 Uhr) am Tag vor einem Wettkampf, für den der Athlet aufgestellt ist, und endet mit dem Ende dieses Wettkampfes und des Probenahmeverfahrens.
Dies bedeutet, dass die Substanz oder die Methode entsprechend der Begriffsbestimmung im Code innerhalb und außerhalb des Wettkampfes verboten ist.
Nach Artikel 4.2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes gelten „für die Zwecke der Anwendung des Artikels 10 [...] alle verbotenen Substanzen als spezifische Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die in der Verbotsliste anders gekennzeichnet sind. Eine verbotene Methode gilt nicht als spezifische Methode, es sei denn, sie ist in der Verbotsliste ausdrücklich als spezifische Methode gekennzeichnet.“ Nach dem Kommentar zu dem Artikel sollen „die in Artikel 4.2.2 genannten spezifischen Substanzen und Methoden [...] auf keinen Fall als weniger wichtig oder weniger gefährlich als andere Dopingsubstanzen oder -methoden angesehen werden. Es handelt sich dabei einfach um Substanzen und Methoden, bei denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass ein Athlet sie für andere Zwecke als die Leistungssteigerung eingenommen beziehungsweise angewendet hat.“
Nach Artikel 4.2.3 des Codes sind Substanzen mit Missbrauchspotential jene Substanzen, die als solche gekennzeichnet sind, weil sie in der Gesellschaft häufig außerhalb eines sportlichen Zusammenhangs missbraucht werden. Als Substanzen mit Missbrauchspotential gelten: Cocain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamfetamin (MDMA/„Ecstasy“) und Tetrahydrocannabinol (THC).
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. |
Pharmakologisch wirksame Substanzen, die in den folgenden Abschnitten der Verbotsliste nicht aufgeführt und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind (zum Beispiel Arzneimittel in der präklinischen oder klinischen Entwicklung beziehungsweise Arzneimittel, deren Entwicklung eingestellt wurde, Designerdrogen, nur für die Anwendung bei Tieren zugelassene Substanzen), sind zu jeder Zeit verboten.
Diese Klasse umfasst viele verschiedene Substanzen, unter anderem BPC-157, 2,4-Dinitrophenol (DNP), Ryanodin-Rezeptor-1-Calstabin-Komplex-Stabilisatoren [zum Beispiel S-107, S48168 (ARM210)] und Troponin-Aktivatoren (zum Beispiel Reldesemtiv und Tirasemtiv).
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind nichtspezifische Substanzen. |
Anabole Substanzen sind verboten.
Bei exogener Verabreichung, dazu gehören unter anderem
1-Androstendiol (5alpha-Androst-1-en-3beta,17beta-diol);
1-Androstendion (5alpha-Androst-1-en-3,17-dion);
1-Androsteron (3alpha-Hydroxy-5alpha-androst-1-en-17-on);
1-Epiandrosteron (3beta-Hydroxy-5alpha-androst-1-en-17-on);
1-Testosteron (17beta-Hydroxy-5alpha-androst-1-en-3-on);
4-Androstendiol (Androst-4-en-3beta,17beta-diol);
4-Hydroxytestosteron (4,17beta-Dihydroxyandrost-4-en-3-on);
5-Androstendion (Androst-5-en-3,17-dion);
7alpha-Hydroxy-DHEA;
7beta-Hydroxy-DHEA;
7-Keto-DHEA;
11beta-Methyl-19-nortestosteron;
17alpha-Methylepitiostanol (Epistan);
19-Norandrostendiol (Estr-4-en-3,17-diol);
19-Norandrostendion (Estr-4-en-3,17-dion);
Androst-4-en-3,11,17-trion (11-Ketoandrostendion, Adrenosteron);
Androstanolon (5alpha-Dihydrotestosteron, 17beta-Hydroxy-5alpha-androstan-3-on);
Androstendiol (Androst-5-en-3beta,17beta-diol);
Androstendion (Androst-4-en-3,17-dion);
Bolasteron;
Boldenon;
Boldion (Androsta-1,4-dien-3,17-dion);
Calusteron;
Clostebol;
Danazol ([1,2]Oxazolo[4',5':2,3]pregna-4-en-20-yn-17alpha-ol);
Dehydrochlormethyltestosteron (4-Chlor-17beta-hydroxy-17alpha-methylandrosta-1,4-dien-3-on);
Desoxymethyltestosteron (17alpha-Methyl-5alpha-androst-2-en-17beta-ol und 17alpha-Methyl-5alpha-androst-3-en-17beta-ol);
Dimethandrolon (7alpha,11beta-Dimethyl-19-nortestosteron);
Drostanolon;
Epiandrosteron (3beta-Hydroxy-5alpha-androstan-17-on);
Epidihydrotestosteron (17beta-Hydroxy-5beta-androstan-3-on);
Epitestosteron;
Ethylestrenol (19-Norpregna-4-en-17alpha-ol);
Fluoxymesteron;
Formebolon;
Furazabol (17alpha-Methyl[1,2,5]oxadiazolo[3',4':2,3]-5alpha-androstan-17beta-ol);
Gestrinon;
Mestanolon;
Mesterolon;
Metandienon (17beta-Hydroxy-17alpha-methylandrosta-1,4-dien-3-on);
Metenolon;
Methandriol;
Methasteron (17beta-Hydroxy-2alpha,17alpha-dimethyl-5alpha-androstan-3-on);
Methyl-1-testosteron (17beta-Hydroxy-17alpha-methyl-5alpha-androst-1-en-3-on);
Methylclostebol;
Methyldienolon (17beta-Hydroxy-17alpha-methylestra-4,9-dien-3-on);
Methylnortestosteron (17beta-Hydroxy-17alpha-methylestr-4-en-3-on);
Methyltestosteron;
Metribolon (Methyltrienolon, 17beta-Hydroxy-17alpha-methylestra-4,9,11-trien-3-on);
Miboleron;
Nandrolon (19-Nortestosteron);
Norboleton;
Norclostebol (4-Chlor-17beta-ol-estr-4-en-3-on);
Norethandrolon;
Oxabolon;
Oxandrolon;
Oxymesteron;
Oxymetholon;
Prasteron (Dehydroepiandrosteron, DHEA, 3beta-Hydroxyandrost-5-en-17-on);
Prostanozol (17beta-[(Tetrahydropyran-2-yl)oxy]-1'H-pyrazolo[3,4:2,3]-5alpha-androstan);
Quinbolon;
Stanozolol;
Stenbolon;
Testosteron;
Tetrahydrogestrinon (17-Hydroxy-18a-homo-19-nor-17alpha-pregna-4,9,11-trien-3-on);
Tibolon
Trenbolon (17beta-Hydroxyestr-4,9,11-trien-3-on)
Trestolon (7alpha-Methyl-19-nortestosteron, MENT)
und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en) einschließlich deren Ester.
Dazu gehören unter anderem
Clenbuterol, Osilodrostat, Ractopamin, Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren [SARMs, zum Beispiel Andarin, Enobosarm (Ostarin), LGD-4033 (Ligandrol), RAD140, S-23 und YK-11], Zeranol und Zilpaterol.
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind nichtspezifische Substanzen. |
Die folgenden Substanzen und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en) sind verboten:
Dazu gehören unter anderem
S2.1.1 | Erythropoetin-Rezeptor-Agonisten zum Beispiel Darbepoetine (dEPO); Erythropoetine (EPO); EPO-basierte Konstrukte [zum Beispiel EPO-Fc; Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta (CERA); EPO-mimetische Substanzen und ihre Konstrukte (zum Beispiel CNTO-530, Peginesatid, Pegmolesatid). |
S2.1.2 | Hypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Aktivatoren, zum Beispiel Cobalt; Daprodustat (GSK1278863); IOX2; Molidustat (BAY 85-3934); Roxadustat (FG-4592); Vadadustat (AKB-6548); Xenon. |
S2.1.3 | GATA-Hemmer, zum Beispiel K-11706. |
S2.1.4 | Transformierender-Wachstumsfaktor-beta-(TGF-β-)Signalhemmer, zum Beispiel Luspatercept; Sotatercept. |
S2.1.5 | Agonisten des körpereigenen Reparatur-Rezeptors, zum Beispiel Asialo-EPO; carbamyliertes EPO (CEPO). |
S2.2.1 | Testosteron-stimulierende Peptide bei Männern, zum Beispiel
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S2.2.2 | Corticotropine und ihre Releasingfaktoren, zum Beispiel Corticorelin und Tetracosactid |
S2.2.3 | Wachstumshormon (GH, seine Analoga und Fragmente, dazu gehören unter anderem
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S2.2.4 | Wachstumshormon-Releasingfaktoren, dazu gehören unter anderem
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Dazu gehören unter anderem
und andere Wachstumsfaktoren oder Wachstumsfaktor-Modulatoren, die in Muskeln, Sehnen oder Bändern die Proteinsynthese/den Proteinabbau, die Gefäßbildung/-versorgung, die Energieausnutzung, die Regenerationsfähigkeit oder die Umwandlung des Fasertyps beeinflussen.
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. |
Alle selektiven und nichtselektiven Beta-2-Agonisten, einschließlich aller optischen Isomere, sind verboten.
Dazu gehören unter anderem
● Arformoterol | ● Indacaterol | ● Reproterol | ● Tretoquinol |
● Fenoterol | ● Levosalbutamol | ● Salbutamol | (Trimetoquinol) |
● Formoterol | ● Olodaterol | ● Salmeterol | ● Tulobuterol |
● Higenamin | ● Procaterol | ● Terbutalin | ● Vilanterol |
Ausnahmen:
Hinweis:
Eine Salbutamolkonzentration im Urin von mehr als 1000 Nanogramm/ml oder eine Formoterolkonzentration im Urin von mehr als 40 Nanogramm/ml ist nicht im Einklang mit der therapeutischen Anwendung der Substanz und gilt als ein normabweichendes Analyseergebnis (AAF), es sei denn, der Athlet weist anhand einer kontrollierten pharmakokinetischen Studie nach, dass dieses abnorme Ergebnis die Folge einer therapeutischen Dosis (durch Inhalation) bis zu der oben genannten Höchstdosis war.
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Verbotene Substanzen in den Klassen S4.1 und S4.2 sind spezifische Substanzen. Verbotene Substanzen in den Klassen S4.3 und S4.4 sind nichtspezifische Substanzen. |
Die folgenden Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren sind verboten:
Dazu gehören unter anderem
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Dazu gehören unter anderem
● Bazedoxifen | ● Elacestrant | ● Raloxifen |
● Clomifen | ● Fulvestrant | ● Tamoxifen |
● Cyclofenil | ● Ospemifen | ● Toremifen |
Dazu gehören unter anderem
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S4.4.1. |
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S4.4.2. | Insuline und Insulin-Mimetika, zum Beispiel S519, S597 |
S4.4.3. | Meldonium |
S4.4.4. | Trimetazidin |
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. |
Alle Diuretika und Maskierungsmittel, einschließlich aller optischen Isomere, zum Beispiel gegebenenfalls D- und L-, sind verboten.
Dazu gehören unter anderem
und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en).
Hiervon ausgenommen sind:
Hinweis:
Wird in der Probe eines Athleten zu allen Zeiten beziehungsweise innerhalb des Wettkampfes jegliche Menge einer der folgenden Grenzwerten unterliegenden Substanzen – nämlich Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin – in Verbindung mit einem Diuretikum oder Maskierungsmittel (mit Ausnahme der topischen ophthalmischen Verabreichung eines Carboanhydrasehemmers oder der lokalen Verabreichung von Felypressin in der Dentalanästhesie) nachgewiesen, so gilt dieser Nachweis als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (AAF), es sei denn, der Athlet besitzt zusätzlich zu der medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder Maskierungsmittel eine bestätigte medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für diese Substanz.
Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Methoden in dieser Klasse sind nichtspezifisch mit Ausnahme der Methoden in der Klasse M2.2, die spezifische Methoden sind. |
Folgende Methoden sind verboten:
Die Entnahme von Blut oder Blutbestandteilen, einschließlich durch Apherese, wenn sie nicht 1) zu analytischen Zwecken, einschließlich medizinischen Tests oder Dopingkontrollen, oder 2) zu Spendezwecken in einem Spendezentrum durchgeführt wird, das von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Staates, in dem das Zentrum tätig ist, zugelassen ist.
Folgende Methoden sind verboten:
Die folgenden Methoden zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung sind verboten:
Innerhalb des Wettkampfes verbotenAlle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen mit Ausnahme derjenigen in der Klasse S6.A, die nichtspezifische Substanzen sind. Substanzen mit Missbrauchspotential in diesem Abschnitt: Cocain und Methylendioxymethamfetamin (MDMA/„Ecstasy“) |
Alle Stimulanzien, dazu gehören alle optischen Isomere, zum Beispiel gegebenenfalls D- und L-, sind verboten.
Zu den Stimulanzien gehören
● Adrafinil | ● Flmodafinil (2-[Bis(4-fluorphenyl) |
● Amfepramon | methylsulfinyl]acetamid) |
● Amfetamin | ● Fonturacetam [4-Phenylpiracetam |
● Amfetaminil | (Carphedon)] |
● Amiphenazol | ● Furfenorex |
● Benfluorex | ● Hydrafinil (Fluorenol) |
● Benzylpiperazin | ● Lisdexamfetamin |
● Bromantan | ● Mefenorex |
● Clobenzorex | ● Mephentermin |
● Cocain | ● Mesocarb |
● Cropropamid | ● Metamfetamin(D-) |
● Crotetamid | ● p-Methylamfetamin |
● Fencamin | ● Modafinil |
● Fenetyllin | ● Norfenfluramin |
● Fenfluramin | ● Phendimetrazin |
● Fenproporex | ● Phentermin |
● Fladrafinil (2-[Bis(4-fluorphenyl) | ● Prenylamin |
methylsulfinyl]-N-hydroxyacetamid) | ● Prolintan |
Stimulanzien, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als spezifische Substanzen.
Dazu gehören unter anderem
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und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en).
Hiervon ausgenommen sind:
Innerhalb des Wettkampfes verbotenAlle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. Substanzen mit Missbrauchspotential in diesem Abschnitt: Diamorphin (Heroin) |
Die folgenden Narkotika, dazu gehören alle optischen Isomere, zum Beispiel gegebenenfalls D- und L-, sind verboten:
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Innerhalb des Wettkampfes verbotenAlle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. Substanzen mit Missbrauchspotential in diesem Abschnitt: Tetrahydrocannabinol (THC) |
Alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide sind verboten, zum Beispiel
Hiervon ausgenommen sind:
Innerhalb des Wettkampfes verbotenAlle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. |
Alle Glucocorticoide sind verboten, wenn sie auf jeglichem injizierbaren, oralen [einschließlich oromukosalen (zum Beispiel bukkalen, gingivalen, sublingualen)] oder rektalen Weg verabreicht werden.
Dazu gehören unter anderem
● Beclometason | ● Dexamethason | ● Mometason |
● Betamethason | ● Flunosolid | ● Prednisolon |
● Budesonid | ● Fluocortolon | ● Prednison |
● Ciclesonid | ● Fluticason | ● Triamcinolonacetonid |
● Cortison | ● Hydrocortison |
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● Deflazacort | ● Methylprednisolon |
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Hinweis:
Andere Verabreichungsarten (einschließlich inhalativ und topisch: dental-intrakanalär, dermal, intranasal, ophthalmologisch, aurikulär und perianal) sind nicht verboten, wenn sie im Rahmen der vom Hersteller empfohlenen Dosen und medizinischen Indikationen angewendet werden.
In bestimmten Sportarten verbotenAlle verbotenen Substanzen in dieser Klasse sind spezifische Substanzen. |
Betablocker sind in den folgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten; außerhalb von Wettkämpfen auch, sofern angegeben (*).
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* Auch außerhalb von Wettkämpfen verboten.
Dazu gehören unter anderem
● Acebutolol | ● Bunolol | ● Labetalol | ● Oxprenolol |
● Alprenolol | ● Carteolol | ● Metipranolol | ● Pindolol |
● Atenolol | ● Carvedilol | ● Metoprolol | ● Propranolol |
● Betaxolol | ● Celiprolol | ● Nadolol | ● Sotalol |
● Bisoprolol | ● Esmolol | ● Nebivolol | ● Timolol |
20.01.2026
20005490
NOR40275236