Übereinkommen (Nr. 4) über die Nachtarbeit der Frauen
Bundesgesetzblatt Nr. 226 aus 1924,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
12.06.1924
30.03.1949
69/02 Arbeitsrecht
(Übersetzung.)
Entwurf eines Übereinkommens, betreffend die Nachtarbeit der Frauen.
StF: BGBl. Nr. 226/1924
BGBl. Nr. 376/1931 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 374/1933 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 428/1933 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 155/1934 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 117/1934 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 199/1934 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 27/1936 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 85/1936 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 253/1936 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 337/1936 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 75/1937 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 100/1937 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 151/1937 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 198/1937 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 292/1937 (K – Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 322/1937 (K – Geltungsbereich)
Englisch, Französisch
*Argentinien 155 aus 1934, *Belgien 322 aus 1937, K *Brasilien 199 aus 1934,, 198 aus 1937, K *Chile 376 aus 1931, *Estland 85 aus 1936, K *Griechenland 337 aus 1936, K *Irland 151 aus 1937, K *Kolumbien 428 aus 1933, *Nicaragua 117 aus 1934, *Niederlande 292 aus 1937, K *Schweiz 253 aus 1936, K *Südafrika 27 aus 1936, K *Ungarn 75 aus 1937, K *Uruguay 374 aus 1933, *Vereinigtes Königreich 100 aus 1937, K
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Vizekanzler und von den Bundesministern für soziale Verwaltung und für die auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatsiegel der Republik Österreich versehen worden.
Die Ratifikationsurkunden zu den obenbezeichneten Übereinkommen wurden am 11. Juni 1924 beim Generalsekretariat des Völkerbundes in Genf hinterlegt.
Nachdem die von der römisch eins. Internationalen Arbeitskonferenz in Washington im Jahre 1919 angenommenen Entwürfe von Übereinkommen, und zwar: über die Arbeitslosigkeit, über die Nachtarbeit der Frauen und über die gewerbliche Nachtarbeit der Jugendlichen, sowie die von der römisch drei. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf im Jahre 1921 angenommenen Entwürfe von Übereinkommen, und zwar: über das Mindestalter für die Zulassung der Kinder zur Arbeit in der Landwirtschaft, über das Vereins- und Koalitionsrecht der Landarbeiter und über das Verbot der Verwendung von Bleiweiß im Malergewerbe, welche also lauten: …
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich ihre gewissenhafte Erfüllung ...
Die allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation des Völkerbundes,
einberufen von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf den 29. Oktober 1919 nach Washington,
gestützt auf ihren Beschluß über die Annahme verschiedener Anträge, betreffend „die Nachtarbeit der Frauen“, eine Frage, die einen Teil des dritten Verhandlungsgegenstand der Konferenz von Washington bildete,
gestützt ferner auf ihren Beschluß, diese Anträge in die Form eines Entwurfes zu einem internationalen Übereinkommen zu fassen,
nimmt den nachstehenden Entwurf eines Übereinkommens an, das den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation gemäß den Bestimmungen über die Arbeit im Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 und im Vertrag von Saint-Germain vom 10. September 1919 zur Ratifizierung vorzulegen ist:
24.11.2025
20013006
NOR40272668