Absatz einsDie Behörde hat natürliche Personen in das GISA einzutragen, die in der Funktion als Gewerbeinhaber, Fortbetriebsberechtigte, Geschäftsführer oder Filialgeschäftsführer tätig sind. Hinsichtlich der genannten Personen sind folgende Daten in das GISA einzutragen:
- Ziffer einsdie Funktion, in der die natürliche Person tätig wird,
- Ziffer 2Familienname und Vorname,
- Ziffer 3akademische Grade, akademische Berufsbezeichnungen sowie Standesbezeichnungen,
- Ziffer 4Geburtsdatum,
- Ziffer 5die genaue Bezeichnung des Gewerbes,
- Ziffer 6der Standort der Gewerbeberechtigung und die Standorte weiterer Betriebsstätten,
- Ziffer 7das Datum des Entstehens und der Endigung der Gewerbeberechtigung und des Beginns und der Einstellung der Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte,
- Ziffer 8die Angabe, durch wen die Bestellung des Geschäftsführers oder des Filialgeschäftsführers vorgenommen wurde,
- Ziffer 9Beginn und Ende der Funktion als Geschäftsführer oder Filialgeschäftsführer,
- Ziffer 10die Art des Fortbetriebes,
- Ziffer 11die GISA-Zahl und die Global Location Number (GLN),
- Ziffer 12die Firma und die Firmenbuchnummer,
- Ziffer 13beim Gewerbe des Immobilientreuhänders eine Haftungsabsicherung gemäß Paragraph 117, Absatz 7, sowie bei Gewerbetreibenden, die die Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung (Paragraph 94, Ziffer 75,), sofern die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht durch den Gewerbeumfang ausgeschlossen ist, oder Versicherungsvermittlung, sei es auch nur als Nebengewerbe oder als Nebentätigkeit (Paragraph 94, Ziffer 76,), angemeldet haben, auch
- Litera ajene anderen Vertragsstaaten des EWR, in denen der Versicherungsvermittler tätig ist einschließlich die Adresse einer ausländischen Niederlassung, Familienname und Vorname des Repräsentanten dieser Niederlassung,
- Litera bdie Bezeichnung, Rechtsform und Firmenbuchnummer die Haftung absichernder Unternehmen im Sinne des Paragraph 137 c, Absatz eins, oder 2,
- Litera ceinen Hinweis, ob die Absicherung nach Paragraph 137 c, Absatz eins, oder 2 erfolgt,
- Litera deine Haftungsabsicherung gemäß Paragraph 136 a, Absatz 12,,
- Litera egegebenenfalls entweder die Tätigkeit als Wertpapiervermittler oder als gebundener Vermittler,
- Litera fder Vermerk der Einleitung eines Entziehungsverfahrens und
- Litera gim Fall von Verständigungen gemäß Paragraph 137 b, Absatz 7,, die in diesen enthaltenen Daten,
- Ziffer 14einen Hinweis, ob das Gewerbe der Versicherungsvermittlung entweder in der Form „Versicherungsagent“ oder in der Form „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ ausgeübt wird; bei Gewerblichen Vermögensberatern, sofern die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht durch den Gewerbeumfang ausgeschlossen ist, dass Versicherungsvermittlung bezüglich Lebens- und Unfallversicherungen zulässig ist, sowie bei Gewerbetreibenden, die die Versicherungsvermittlung als Nebengewerbe oder als Nebentätigkeit angemeldet haben, den Vermerk „Nebengewerbe“ bzw. „Nebentätigkeit“, sowie in allen diesen Fällen die Ausübungsform entweder als „Versicherungsagent“ oder als „Versicherungsmakler“,
- Ziffer 15alle Agenturverhältnisse eines Vermittlers einschließlich Versicherungszweig(e), wobei die Meldung gegenüber dem GISA über Abschluss und Beendigung auch durch das Versicherungsunternehmen, und zwar auch in automationsunterstützter Form, erfolgen kann,
- Ziffer 16bei Gewerbetreibenden, die die Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung (Paragraph 94, Ziffer 75,) sofern die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nicht durch den Gewerbeumfang ausgeschlossen ist, oder Versicherungsvermittlung, sei es auch nur als Nebengewerbe oder als Nebentätigkeit (Paragraph 94, Ziffer 76,), angemeldet haben, wenn eine Berechtigung zum Empfang von Prämien für ein Versicherungsunternehmen oder von für den Kunden bestimmten Beträgen besteht, das Bestehen dieser Empfangsberechtigung sowie der Name des Versicherungsunternehmens,
- Ziffer 17bei Gewerbetreibenden, die das Baumeistergewerbe (Paragraph 94, Ziffer 5,) oder ein dem Baumeistergewerbe entstammendes Teilgewerbe ausüben, der Bestand einer Haftpflichtversicherung im Sinne des Paragraph 99, Absatz 7,,
- Ziffer 18bei Versicherungsvermittlern im Sinne des Paragraph 137, Absatz 2,, Immobilientreuhändern im Sinne des Paragraph 117,, Gewerbetreibenden, die das Baumeistergewerbe (Paragraph 94, Ziffer 5,) oder ein dem Baumeistergewerbe entstammendes Teilgewerbe ausüben und Gewerblichen Vermögensberatern im Sinne des Paragraph 136 a, das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung,
- Ziffer 19bei Gewerbetreibenden, die zur Kreditvermittlung befugt sind, in welchen Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten des EWR die betreffenden Kreditvermittler im Rahmen der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit ihre Tätigkeit ausüben, und ob die Kreditvermittler gebunden sind oder nicht; im Falle von Mitteilungen gemäß Paragraph 136 g, die in diesen Mitteilungen enthaltenen Daten, und
- Ziffer 20Vermerke über die Einleitung eines Entziehungsverfahrens gemäß Paragraph 87, Absatz 9, sowie die Einleitung eines Verfahrens des Widerrufs eines Geschäftsführers oder Filialgeschäftsführers gemäß Paragraph 91, Absatz eins, aus dem Grund des Absatz eins, Ziffer 3 a,