Absatz eins,Über die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten hinaus sind einzutragen:
- Ziffer einsdie Wohnorte der Verlobten;
- Ziffer 2die Ehekonsenserklärung;
- Ziffer 3die Familiennamen und die Vornamen der Zeugen, wenn beigezogen;
- Ziffer 4die Erklärungen der Verlobten über die eigene Namensführung und sonstige namensrechtliche Feststellungen;
- Ziffer 5die allgemeinen Personenstandsdaten der Eltern der Eheschließenden;
- Ziffer 6die letzte frühere sowie erste spätere Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften sowie
- Ziffer 7Angaben zu Paragraphen eins und 3 des Ehegesetzes, dRGBl. römisch eins S 807/1938.