Kurztitel

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 97

Inkrafttretensdatum

29.09.2023

Abkürzung

GSP-AV

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Einsprüche

Paragraph 97,

  1. Absatz eins,Einsprüche gemäß Paragraph 19 a, Absatz 2, MOG 2021 sind bei der Zahlstelle in der gemäß Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, vorgesehenen Form und hinsichtlich der in Paragraph 4, Absatz 6, aufgezählten Projektmaßnahmen bei der jeweils zuständigen Bewilligenden Stelle einzubringen. Gegen eine Entscheidung des Projektauswahlgremiums einer lokalen Aktionsgruppe kann in gleicher Weise Einspruch erhoben werden.
  2. Absatz 2,Dem Einspruch kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2023

Gesetzesnummer

20012055

Dokumentnummer

NOR40255971