Absatz eins,Die elektronisch zu übermittelnden Daten sind:
- Ziffer einsdie von der Befreiung umfassten IBAN (Kontonummern) bzw. Depotnummern;
- Ziffer 2sämtliche Inhaber der von der Befreiung umfassten Konten bzw. Depots (Empfänger), wobei die Stammzahl gemäß Paragraph 6, Absatz 3, des E-Government-Gesetzes – E-GovG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,, oder ein Ordnungsbegriff, mit dem diese Stammzahl ermittelt werden kann sowie Name und Adresse anzugeben sind;
- Ziffer 3der Tag des Beginns und der Tag des Endes der Befreiung für das Konto bzw. das Depot und des jeweiligen Inhabers;
- Ziffer 4der anwendbare Befreiungstatbestand;
- Ziffer 5zum Zweck der Identifikation des Abzugsverpflichteten in FinanzOnline dessen Bezeichnung, Steuernummer und dessen Bank Identifier Code („BIC“).