Absatz eins,Der Lehrberuf Pflegeassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Lehrberuf Pflegeassistenz-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.2023
50/04 Berufsausbildung
Gesundheitspflege
23.08.2023
20012335
NOR40255235