Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2023,
Vertrag – Serbien
Paragraph 0
17.05.2023
13.09.2021
49/11 Internationale Sicherheit
Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 102/2023
Englisch, Serbisch
Das Übereinkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 15, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 17. Mai 2023 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet, sind
Sub-Litera, i, n Anbetracht der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen,
Sub-Litera, i, n dem Wunsch, zu Frieden und Sicherheit in der Welt beizutragen,
Sub-Litera, i, m Geiste der Partnerschaft und Zusammenarbeit handelnd, mit dem Wunsch, gute Beziehungen durch militärische Zusammenarbeit zu entwickeln, um gegenseitige Wertschätzung, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zu fördern,
wie folgt übereingekommen:
28.06.2023
20012301
NOR40253749