Kurztitel

Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2023,

Typ

Vertrag – Serbien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

17.05.2023

Unterzeichnungsdatum

13.09.2021

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 102/2023

Sprachen

Englisch, Serbisch

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 15, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 17. Mai 2023 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet, sind

Sub-Litera, i, n Anbetracht der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen,

Sub-Litera, i, n dem Wunsch, zu Frieden und Sicherheit in der Welt beizutragen,

Sub-Litera, i, m Geiste der Partnerschaft und Zusammenarbeit handelnd, mit dem Wunsch, gute Beziehungen durch militärische Zusammenarbeit zu entwickeln, um gegenseitige Wertschätzung, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zu fördern,

wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023

Gesetzesnummer

20012301

Dokumentnummer

NOR40253749