Absatz einsDer Investitionsfreibetrag beträgt nach Maßgabe des Paragraph 11, EStG 1988 15% für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist (Öko-IFB).
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 155 aus 2023,
V
Paragraph eins,
25.05.2023
Öko-IFB-VO
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist erstmals auf Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden vergleiche Paragraph 3, Absatz eins,).
Streuarbeiten, Straßenreinigung, Pannenfahrzeug, Anschaffungskosten
25.05.2023
20012269
NOR40253067