Absatz einsDie systematische Darstellung von technischen Definitionen von in Ausbildungsstätten gemäß Paragraphen 9 und 10 sowie in Spezialisierungsstätten gemäß Paragraph 11 a, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 11 b, gemäß der Verordnungen gemäß Paragraph 24, Absatz 2 und Paragraph 11 a, Absatz 3, zu vermittelnden Fertigkeiten im Sinne einer Gegenüberstellung von
- Ziffer einsLeistungskennzahlen aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Analysen im Gesundheitswesen (DIAG) gemäß dem Bundesgesetz über Dokumentation im Gesundheitswesen und
- Ziffer 2Richtzahlen gemäß der Verordnungen gemäß Paragraph 24, Absatz 2 und Paragraph 11 a, Absatz 3,
bildet das Definitionenhandbuch der Fertigkeiten für die ärztliche Aus- uns Weiterbildung.