Absatz eins,Einsprüche gemäß Paragraph 19 a, Absatz 2, MOG 2021 sind bei der Zahlstelle in der gemäß Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 3, vorgesehenen Form und hinsichtlich der in Paragraph 4, Absatz 6, aufgezählten Projektmaßnahmen bei der jeweils zuständigen Bewilligenden Stelle einzubringen.