Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 0
01.09.2022
30.04.2023
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2023,
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung erklärt wird
StF: BGBl. II Nr. 398/2022
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Arbeitsverfassungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 2022,, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Absatz 3, angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2022 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen:
29.06.2023
20012049
NOR40247809