Absatz eins,Zur begleitenden Analyse der Aufwendungen für Wahlkämpfe und zur Kontrolle der Wahlwerbungsausgaben sowie der Wahlwerbungsberichte ist der Rechnungshof zuständig. Er soll dafür eine Woche vor dem Stichtag drei Sachverständige aus dem Bereich der Transparenz-und Kampagnenforschung, aus dem Gebiet des Medienwesens sowie aus dem Kreis von Wirtschaftsprüfern bestellen, die die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien analysieren und jeweils in einem Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben beurteilen.