Absatz einsZum Zweck der Ermittlung der impfpflichtigen Personen haben zum Erinnerungsstichtag
- Ziffer einsder Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter (Artikel 4, Ziffer 8, DSGVO) der Meldebehörden als gemeinsame Verantwortliche (Artikel 4, Ziffer 7, in Verbindung mit Artikel 26, der Verordnung [EU] 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung], ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 074 vom 04.03.2021 S. 35, [im Folgenden: DSGVO]) für die Zwecke der Führung des Zentralen Melderegisters (ZMR) im Wege automationsunterstützter Datenübermittlung zu angemeldeten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Litera aden Familiennamen und den (die) Vornamen sowie allfällige vor- und nachgestellte akademische Grade,
- Litera bdas Geschlecht,
- Litera cdas Geburtsdatum,
- Litera dden Adresscode und die Gemeindekennziffer sowie
- Litera edie Adresse des Hauptwohnsitzes oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, des zuletzt begründeten weiteren Wohnsitzes, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, der Kontaktstelle (Paragraph 19 a, Absatz 2, MeldeG),
aus dem ZMR gemäß Paragraph 16, MeldeG zu erheben und diese erhobenen Daten als Auftragsverarbeiter für die Stammzahlenregisterbehörde (Paragraph 7, des E-Government-Gesetzes [E-GovG], Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,) mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Gesundheit (vbPK-GH) auszustatten, und - Ziffer 2die ELGA GmbH als Verantwortliche für das zentrale Impfregister (Paragraph 27, Absatz 17, GTelG 2012 in Verbindung mit Paragraph 4 b, Absatz eins, eHealthV) die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten über COVID-19-Impfungen von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nämlich
- Litera adas bereichsspezifische Personenkennzeichen Gesundheit (bPK-GH),
- Litera bden Familiennamen und den (die) Vornamen, sowie allfällige vor- und nachgestellte akademische Grade,
- Litera cdas Geschlecht,
- Litera ddas Geburtsdatum,
- Litera edas Datum der Verabreichung der Impfung und die Bezeichnung des Impfstoffs (gemäß Zulassung oder Handelsname) für jede Impfung sowie
- Litera fdie Angaben gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 2, bis 4
dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister unentgeltlich zu übermitteln.