Absatz einsArzneispezialitäten, die gemäß Paragraph 7, der Zulassung oder gemäß Paragraph 11 a, der Registrierung unterliegen, dürfen, sofern es sich nicht um radioaktive Arzneispezialitäten handelt, nur in Verkehr gebracht werden, wenn auf der Außenverpackung und der Primärverpackung folgende Angaben in deutscher Sprache enthalten sind:
- Ziffer einsName der Arzneispezialität, gefolgt von der Stärke und der Darreichungsform; gegebenenfalls den Hinweis, ob sie zur Anwendung für Säuglinge, Kinder oder Erwachsene bestimmt ist; enthält die Arzneispezialität bis zu drei Wirkstoffe, muss der internationale Freiname (INN) aufgeführt werden oder, falls dieser nicht existiert, der gebräuchliche Name; bei Tierarzneispezialitäten gilt diese Verpflichtung jedoch für solche Arzneispezialitäten, die nicht mehr als einen Wirkstoff enthalten,
- Ziffer 2Name und Anschrift des Zulassungsinhabers,
- Ziffer 3Zulassungsnummer,
- Ziffer 4qualitative und quantitative Zusammensetzung an Wirkstoffen nach Dosierungseinheit oder je nach Form der Verabreichung für ein bestimmtes Volumen oder Gewicht unter Verwendung der gebräuchlichen Bezeichnungen,
- Ziffer 5Darreichungsform und Inhalt nach Gewicht, Volumen oder Dosierungseinheiten,
- Ziffer 6Liste der Hilfsstoffe mit bekannter Wirkungsweise; bei injizierbaren Mitteln, topischen Zubereitungen oder Augentropfen sind jedoch alle Hilfsstoffe anzugeben,
- Ziffer 7Art und erforderlichenfalls Weg der Verabreichung, dabei ist Raum für die Angabe der verschriebenen Dosierung vorzusehen,
- Ziffer 8besonderer Warnhinweis, wonach die Arzneispezialität außerhalb der Reich- und Sichtweite von Kindern aufzubewahren ist,
- Ziffer 9besonderer Warnhinweis, wenn diese bei der betreffenden Arzneispezialität geboten sind,
- Ziffer 10unverschlüsseltes Verfalldatum (Monat/Jahr),
- Ziffer 11gegebenenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung,
- Ziffer 12gegebenenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung nicht verwendeter Arzneispezialitäten oder des Abfalls von Arzneispezialitäten sowie einen Hinweis auf bestehende geeignete Sammelsysteme,
- Ziffer 13Chargenbezeichnung,
- Ziffer 14Anwendungsgebiete bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneispezialitäten.