Abkommen über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2021,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.02.2022
10.05.2021
19/20 Amtssitzabkommen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
StF: BGBl. III Nr. 197/2021
Deutsch, Englisch, Französisch
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph 10, Absatz eins, des Amtssitzgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. Dezember bzw. 17. Dezember 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2022 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung (im Folgenden als „Regierung“ bezeichnet) einerseits und die Nordatlantikvertrags-Organisation (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) andererseits,
MIT DER FESTSTELLUNG, dass die Organisation ein Verbindungsbüro in Wien eingerichtet hat;
ÜBERZEUGT, dass solch ein Verbindungsbüro bedeutend zur Weiterentwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Organisation und internationalen Organisationen mit Sitz in der Republik Österreich beiträgt;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten dieses Verbindungsbüros in der Republik Österreich festzulegen und dem Verbindungsbüro und seinen Beamten die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen;
SIND wie folgt übereingekommen:
04.04.2023
20011802
NOR40241600