Absatz einsIm Zuge der Verlängerung der Akkreditierung kann die Privathochschule einen Antrag auf Akkreditierung als Privatuniversität stellen. Dieser Antrag muss die Akkreditierung zumindest eines Doktoratsstudiums umfassen. Es sind neben den Voraussetzungen des Paragraph 2, und 3 jedenfalls folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ziffer einsNachweis einer Mindestanzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren, welche die Kernkompetenzen der angebotenen Fachbereiche abdecken;
- Ziffer 2Nachweis der Forschungsleistungen der Fachbereiche nach internationalen Standards und Kriterien;
- Ziffer 3Nachweis der Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen und wissenschaftlich- künstlerischen Nachwuchses;
- Ziffer 4Erfüllung der Voraussetzungen zur Akkreditierung eines Doktoratsstudiums.