Kurztitel

Gewerbeordnung 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2020,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 373 i, eins,

Inkrafttretensdatum

22.07.2020

Abkürzung

GewO 1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Verwaltungszusammenarbeit nach der Geldwäsche-RL

Paragraph 373 i, eins,

  1. Absatz einsDie Behörde hat mit den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Gewerbetreibende seinen Hauptsitz hat, zusammenzuarbeiten, um eine wirksame Aufsicht in Bezug auf die Anforderungen der Geldwäsche-RL zu gewährleisten.
  2. Absatz 2Der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat den europäischen Aufsichtsbehörden alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung ihrer Aufgaben aufgrund der Geldwäsche-RL erforderlich sind.
  3. Absatz 3Der Informationsaustausch oder die Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden für die Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegt weder einem Verbot noch unangemessenen oder übermäßig restriktiven Bedingungen. Insbesondere darf die Behörde etwaige Amtshilfeersuchen nicht aus folgenden Gründen ablehnen:
    1. Ziffer eins
      das Ersuchen berührt nach ihrem Dafürhalten auch steuerliche Belange;
    2. Ziffer 2
      nationale Regelungen, die die Gewerbetreibenden zur Geheimhaltung oder Vertraulichkeit verpflichten, außer in den Fällen, in denen die einschlägigen Informationen, auf die sich das Ersuchen bezieht, durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt werden oder in denen ein Berufsgeheimnis gilt;
    3. Ziffer 3
      in dem ersuchenden Mitgliedstaat ist eine Ermittlung, eine Untersuchung oder ein Verfahren anhängig, es sei denn, die Ermittlung, die Untersuchung oder das Verfahren würde durch die Amtshilfe beeinträchtigt;
    4. Ziffer 4
      Art und Stellung der ersuchenden zuständigen Behörde unterscheiden sich von Art und Stellung der Behörde.

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020

Gesetzesnummer

10007517

Dokumentnummer

NOR40224739