Absatz einsDie Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen hat den Bewerbern um eine Lenkberechtigung für alle Klassen mit Ausnahme der Klasse AM und D(DE) durch theoretische Unterweisung von mindestens einer Stunde und praktischen Übungen von mindestens vier Stunden die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr zu vermitteln; die Gesamtdauer der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen darf jedoch sechs Stunden nicht unterschreiten. Sie hat folgende Sachgebiete zu umfassen:
- Ziffer einsSicherheit und Selbstschutz,
- Ziffer 2Rettung aus akuter Gefahr,
- Ziffer 3Notruf,
- Ziffer 4Wiederbelebung (inklusive Defibrillation),
- Ziffer 5Blutstillung,
- Ziffer 6Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.