Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 214 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 0
16.07.2019
14.01.2020
90/01 Straßenverkehrsrecht
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird
StF: BGBl. II Nr. 214/2019
Auf Grund des Paragraph 43, Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2019,, wird verordnet:
17.05.2023
20010719
NOR40216291