Die Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Sie werden gemäß den folgenden Bestimmungen veröffentlicht:
- Sub-Litera, a, aDie Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen oder im Fall der Vorinformation bzw. einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung in einem Beschafferprofil vom Auftraggeber veröffentlicht.
- Sub-Litera, b, bDer Auftraggeber kann alle Bekanntmachungen im Internet in einem „Beschafferprofil“ gemäß Ziffer 2, Litera b, veröffentlichen.
- Sub-Litera, c, cDas Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.