der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder
Verwaltungsstrafgesetz 1991
Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,
BG
Paragraph 35
01.01.2019
VStG
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn
Der 2. Abschnitt beginnt jetzt bei Paragraph 34 b, vergleiche Artikel 3, Ziffer 17 und 18, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 57 aus 2018,).
17.08.2018
10005770
NOR40206148