Kurztitel

Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018 (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 160 aus 2017,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2018

Außerkrafttretensdatum

06.12.2022

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Langtitel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

StF: BGBl. I Nr. 160/2017 (NR: GP XXV RV 1665 AB 1706 S. 188. BR: AB 9854 S. 871.)

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 15, Absatz eins, erster Satz zwischen dem Bund und allen Ländern mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.

Der Bund – vertreten durch die Bundesregierung – und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien – jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Anmerkung

Mit Wirksamkeit vom 7.12.2022 wurde der Titel geändert vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 198 aus 2022,) und der Kurztitel aktualisiert. Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025

Gesetzesnummer

20010076

Dokumentnummer

NOR40199465