Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018 (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 160 aus 2017,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Paragraph 0
01.01.2018
06.12.2022
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021
StF: BGBl. I Nr. 160/2017 (NR: GP XXV RV 1665 AB 1706 S. 188. BR: AB 9854 S. 871.)
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 15, Absatz eins, erster Satz zwischen dem Bund und allen Ländern mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund – vertreten durch die Bundesregierung – und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien – jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Mit Wirksamkeit vom 7.12.2022 wurde der Titel geändert vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 198 aus 2022,) und der Kurztitel aktualisiert. Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel angepasst.
13.02.2025
20010076
NOR40199465