Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 175 aus 2017,
Vertrag - Ghana
Paragraph 0
01.12.2017
28.01.2015
19/10 Friedenssicherung
Wurde gemäß Artikel 16, Absatz eins bis eins Punkt 12 Punkt 2028 verlängert vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2023,).
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana über bilaterale Kooperation im Bereich der Ausbildung durch Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
StF: BGBl. III Nr. 175/2017
BGBl. III Nr. 105/2021 (Verlängerung)
BGBl. III Nr. 140/2023 (Verlängerung)
Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, der Vereinbarung erfolgten am 26. Mai 2015 bzw. 9. Oktober 2017; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Dezember 2017 in Kraft.
Diese Vereinbarung wurde am 28. Jänner 2015 getroffen und ist zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ghana betreffend einer bilateralen Kooperation im Bereich der Ausbildung durch die Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC) in Kraft getreten.
Die österreichische Bundesregierung, vertreten durch den österreichischen Botschafter in Ghana auf der einen Seite,
und die Regierung der Republik Ghana, vertreten durch das Verteidigungsministerium und handelnd durch den Verteidigungsminister, Benjamin Kunbuor, oder seine autorisierten Vertreter (für das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“, KAIPTC) auf der anderen Seite,
im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet,
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Mitwirkung an der Stärkung von Frieden und Sicherheit, Vertrauen und Stabilität in der Welt im Geiste der Satzung der Vereinten Nationen,
unter Betonung der Wichtigkeit, den Aufbau von regionalen Kapazitäten und Ausbildungsstätten als Teil von friedensunterstützenden Maßnahmen (Konfliktprävention, Friedenserhaltung, Friedenskonsolidierung usw.) in ganz Afrika und darüber hinaus zu unterstützen,
zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Ghana,
haben Folgendes vereinbart:
13.09.2023
20010015
NOR40198383