Absatz einsZur Wahrnehmung der Aufgaben des Schutzes, der Überwachung und der Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention ist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein Ausschuss einzurichten (Monitoringausschuss). Dem Ausschuss gehören an:
- Ziffer einsvier Vertreter der organisierten Menschen mit Behinderung,
- Ziffer 2ein Vertreter einer anerkannten, im Bereich der Menschenrechte tätigen, gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation,
- Ziffer 3ein Vertreter einer anerkannten, im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätigen, gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation,
- Ziffer 4ein Experte aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehreals stimmberechtigte Mitglieder, darüber hinaus je ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie themenbezogen des jeweils betroffenen Ressorts oder obersten Organs der Vollziehung mit beratender Stimme.