Auswirkungen grenznaher Flugplätze – Änderung (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2017,
Vertrag - Schweiz
Paragraph 0
19.09.2017
31.12.2022
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
StF: BGBl. III Nr. 147/2017
Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann und im Bestreben, die dafür erforderlichen alljährlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen administrativ zu entlasten, wird für das in den Jahren 2018 bis und mit 2022 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwartenden zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2010,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 2012,.
16.05.2023
20009987
NOR40197756